Henry Schein Dental - Compact Q2 2023

SIND IHRE RÄUME FIT FÜR DEN VERKAUF? Manche Raumkriterien gelten heute als Mindestniveau, damit eine Praxis für Übernehmer infrage kommt. Achten Sie vor allem auf die folgenden Punkte. Bauliche Anforderungen Die baulichen Anforderungen, unter anderem bezüglich Hygiene und Barrierefreiheit, sind spürbar gestiegen. Durch den Bestandsschutz ist Ihre Praxis möglicherweise von bestimmten Regelungen ausgenommen. Doch damit Übernehmer die neuen Standards einhalten können, sollten Sie Ihre Praxisräume dahingehend prüfen, sie gegebenenfalls umgestalten oder in Härtefällen einen frühzeitigen Umzug in Betracht ziehen. Tipp: Da die Bestandsschutzregeln je nach Region unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit Ihrem Dentalberater vor Ort. Nutzungsgenehmigung Zahnarztpraxen sind Gewerbeflächen, für die das jeweilige Bauamt eine Nutzungsgenehmigung erteilen muss. Dennoch fehlt diese bei manchen Praxen. Dies kann zum Beispiel darauf zurückzuführen sein, dass ein neuer Eigentümer die Praxis als Wohnraum ausgewiesen hat. In diesem Fall müssen Zahnärzte einen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt stellen, um ihr Gewerbe weiter im jeweiligen Gebäude betreiben zu dürfen. Wichtig: Prüfen Sie in jedem Fall frühzeitig, ob Ihnen die Genehmigung vorliegt beziehungsweise diese noch aktuell ist. Holen Sie eine fehlende Genehmigung auf jeden Fall ein, um Schwierigkeiten mit den Behörden sowie dem potenziellen Übernehmer vorzubeugen. DAS PASSIERT, WENN SIE KEINEN NACHFOLGER FINDEN Eine Praxisschließung ohne Nachfolger hat viele Nachteile. Sie erhalten keine Abstandszahlung – und es entstehen weitere Aufwände und Kosten. Dazu zählt die Kündigung und Auflösung der Praxisräume. Mobiliar und Geräte sind zu verkaufen oder zu entsorgen. Auch fallen Renovierungsarbeiten und unter Umständen Rückbaumaßnahmen an. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die mehrjährigen Aufbewahrungszeiten für die Patientendokumentation eingehalten werden. COMPACT 10

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