Henry Schein Dental - Compact

die Ausstattung bereits älter – der Praxiswert sinkt. Diesen Wertverlust können Sie zwar vermeiden, indem Sie die Investition erst fünf Jahre vor Praxisabgabe tätigen. Doch in diesem Fall verschenken Sie den Steuervorteil der verbleibenden Abschreibungsdauer (siehe Grafik). Vor diesem Hintergrund ist im Übrigen auch der Kauf in der Regel nicht zu empfehlen – denn die Abschreibungszeiträume sind genauso lang wie beim Darlehen. Leasing vereint Steuervorteile und Wertsteigerung Für die Investitionen vor Praxisabgabe eignet sich Leasing ideal. Jedes Objekt lässt sich über eine Laufzeit von fünf Jahren leasen. So können Sie den vollen Investitionsbetrag absetzen und alle Steuervorteile nutzen. Danach können Sie die Praxis zu einem höheren Preis verkaufen, denn die moderne Ausstattung wirkt auf Interessenten attraktiver. Abgeber brauchen heutzutage ein rundum überzeugendes Gesamtpaket, um Interessenten von ihrer Praxis zu überzeugen. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Ausstattung mit modernen Geräten. Empfehlenswert ist daher, bereits fünf bis zehn Jahre vor Abgabe zu prüfen, welche Modernisierungen sinnvoll sind. Sobald klar ist, was angeschafft werden soll, stellen sich aus wirtschaftlicher Sicht vor allem zwei Fragen: • Wann sollten Sie investieren, um den Praxiswert maximal zu erhöhen? • Wie gehen Sie am besten vor, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen? Fünf Jahre vor Abgabe investieren Der Praxiswert lässt sich bestmöglich erhöhen, wenn die Objekte zum Verkaufsdatummöglichst jung sind. Daher sollten sie erst in den letzten Jahren angeschafft werden – erfahrungsgemäß ist etwa fünf Jahre vor Abgabe der ideale Zeitpunkt. Darlehen und Kauf bringen Nachteile Geht es um die Finanzierungsform, kommt manchen Zahnärzten möglicherweise zunächst das Darlehen in den Sinn. Doch aus steuerlicher Sicht ist das in der Regel eine ungünstige Entscheidung, unter anderem weil man so lediglich die derzeit ohnehin sehr niedrigen Zinsen steuerlich geltend machen kann. Der größte Nachteil des Darlehens ist die lange Abschreibungsdauer von meist acht bis zehn Jahren. Um die Objekte komplett abzuschreiben und so den vollen Steuervorteil zu nutzen, müssen Sie die Anschaffungen bereits sehr früh tätigen. Daraus folgt zwangsläufig: Zum Verkaufszeitpunkt ist TIPP Bei voraussichtlich hoher Steuerlast im Jahr der Anschaffung lohnt es sich möglicherweise, eine Leasingsonderzahlung zu tätigen. So können Sie Ihre Steuerlast zusätzlich reduzieren. In Kombination mit der Leasingrate lassen sich bis zu 40 Prozent* der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. * bei bilanzierenden Kunden bis zu 20 Prozent INVESTITIONEN VOR PRAXISABGABE: LEASING BIETET STEUERVORTEILE Anschaffung Geräte/Anlagen Jahre Praxisabgabe Steuermindernde Leasingrate Steuermindernde Abschreibung Verschenkte Abschreibung nach Praxisabgabe 11 FOKUSTHEMA

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